Umsatzsteuer & § 19
Getrennt einstellbar für Gutscheine und für Buchungen mit Vorkasse. PaintSlots entscheidet hier nichts für dich.
Die steuerliche Behandlung stellst du getrennt ein – einmal für Gutscheine, einmal für Buchungen mit Vorkasse. PaintSlots trifft hier keine Entscheidung für dich – im Zweifel die Steuerberatung fragen.
| Einstellung | In Alltagssprache |
|---|---|
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Schalter) | Gilt für dein ganzes Studio: Auf keiner Rechnung wird Umsatzsteuer ausgewiesen, stattdessen steht der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis darauf. Ist der Schalter an, entfallen die beiden Auswahlfelder darunter. |
| Gutscheine: Mehrzweckgutschein (Vorgabe) | Beim Verkauf des Gutscheins selbst fällt noch keine Umsatzsteuer an – der Gutschein kann später gegen unterschiedlich besteuerte Leistungen eingelöst werden. Auf der Rechnung steht deshalb ein erklärender Hinweistext statt einer Steuerzeile. |
| Gutscheine: 19 % / 7 % | Der reguläre bzw. ermäßigte Steuersatz wird auf der Gutschein-Rechnung ausgewiesen. |
| Buchungen (Vorkasse): 19 % / 7 % | Vorkasse ist eine Anzahlung auf deinen Termin – hier fällt (außer als Kleinunternehmer) immer Umsatzsteuer an. „Mehrzweck" gibt es bei Buchungen deshalb nicht. |
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Mehrzweckgutscheine und steuerpflichtige Vorkasse zugleich? Geht – genau dafür sind die Einstellungen getrennt. Deine Gutscheine bleiben Mehrzweckgutscheine, deine Buchungsrechnungen weisen trotzdem 19 % (oder 7 %) aus.